Liebe Eltern,

ich möchte Sie auf die überarbeitete Version des Testkonzepts vom 18.05.2021 für den Schulbereich hinweisen:

Genesene oder geimpfte Personen

  • wer nachweislich genesen oder geimpft ist, muss keinen regelmäßigen Nachweis über einen negativen Selbsttest bringen, um das Schulgebäude betreten zu können.
  • Als Genesenennachweis gilt ein Nachweis, der eine vorherige Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 bestätigt, wenn die zugrundeliegende Testung durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (etwa PCR oder PoC-PCR) erfolgt ist und mindestens 28 Tage sowie maximal 6 Monate (jeweils gerechnet ab dem positiven Testergebnis) zurückliegt.
  • Ein positiver Antigenschnelltest oder ein Antikörpertest werden nicht anerkannt.
  • Im überarbeiteten Testkonzept des MBJS können Sie die genauen Vorgaben nochmal nachlesen.

Die Schulleitung

Testkonzept Schule PDF