Liebe Eltern,
ich möchte Sie auf die überarbeitete Version des Testkonzepts vom 18.05.2021 für den Schulbereich hinweisen:
Genesene oder geimpfte Personen
- wer nachweislich genesen oder geimpft ist, muss keinen regelmäßigen Nachweis über einen negativen Selbsttest bringen, um das Schulgebäude betreten zu können.
- Als Genesenennachweis gilt ein Nachweis, der eine vorherige Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 bestätigt, wenn die zugrundeliegende Testung durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (etwa PCR oder PoC-PCR) erfolgt ist und mindestens 28 Tage sowie maximal 6 Monate (jeweils gerechnet ab dem positiven Testergebnis) zurückliegt.
- Ein positiver Antigenschnelltest oder ein Antikörpertest werden nicht anerkannt.
- Im überarbeiteten Testkonzept des MBJS können Sie die genauen Vorgaben nochmal nachlesen.
Die Schulleitung