Liebe Eltern,

die Präsenzpflicht wird mit Wirkung vom 21.02.21 bis zu den Osterferien aufgehoben. Sie als Erziehungsberechtigte können entscheiden, ob Sie Ihr Kind trotz Präsenzwoche im Distanzunterricht lassen.

  • Wenn Sie sich entscheiden Ihr Kind zuhause zu lassen, dann gilt diese Entscheidung für die ganze Woche.
  • Das Kind nimmt natürlich weiter am Distanzunterricht teil
  • Durch die Entscheidung entfällt gleichzeitig der Anspruch auf die Hort-Notbetreuung am Nachmittag.

Bitte beachten Sie diese Rahmenbedingungen bei Ihrer Entscheidung.

B. Rieger

Schulleiterin